Amt (Verwaltungsgliederung)

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Amt ist eine Bezeichnung für diverse Verwaltungsgliederungen.

Die Bezeichnung geht auf die Ämter zurück, die früheren Verwaltungs- und Gerichtsbezirke vieler Territorien im Heiligen Römischen Reich.[1]

Beispiele

  • Deutschland:
    • Amt (Kommunalrecht), eine kommunale Körperschaft des öffentlichen Rechts in den heutigen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
    • Verwaltungsgebiet vom Spätmittelalter bis zum 20. Jahrhundert, siehe Amt (historisches Verwaltungsgebiet)
    • historische Verwaltungsgliederung im Herzogtum Berg. Siehe auch Bergische Ämterverfassung im Jahr 1363.
    • frühere Kreiseinteilung in Mecklenburg, siehe Geschichte Mecklenburgs
    • frühere Kreiseinteilung im Königreich Hannover
    • Amtsbezirk historisch, besonders in Norddeutschland, z. B. in Preußen, auch Oberamt, z. B. in Württemberg
  • Österreich: historisch eine kleinere Verwaltungseinheit, meist als Namenszusatz (z. B. Schiltingeramt)
  • Schweiz: historisch Amtsbezirk, Amtei
  • Dänemark: Verwaltungseinheit in Dänemark seit 1662; 2006 abgeschafft. Siehe Amt (Dänemark)
  • Norwegen: Verwaltungseinheit in Norwegen zwischen 1662 und 1919, seitdem unter der Bezeichnung Fylke

Einzelnachweise

  1. Max Döllner: Entwicklungsgeschichte der Stadt Neustadt an der Aisch bis 1933. Ph. C. W. Schmidt, Neustadt a.d. Aisch 1950, S. 299.