Bundesamt für Finanzen

Bundesamt für Finanzen
— BfF —

Staatliche Ebene Bund
Aufsichtsbehörde Bundesministerium der Finanzen
Gründung 3. September 1971
Auflösung 1. Januar 2006
Hauptsitz Bonn, Nordrhein-Westfalen

Das Bundesamt für Finanzen (BfF) war eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Es wurde am 3. September 1971 gegründet und zum 1. Januar 2006 in drei Ämter aufgeteilt:

Zu seinen Aufgaben gehörten u. a. die Teilnahme an steuerlichen Betriebsprüfungen von Großunternehmen und die Unterstützung der Finanzämter bei der Besteuerung von Deutschen mit Auslandseinkünften.

Daneben erbrachte das Bundesamt Dienstleistungen für andere Behörden. Dazu gehörten beispielsweise die Zahlbarmachung der Bezüge der Beamten, Angestellten, Arbeiter sowie der Versorgungsbezieher des Bundes sowie die Berechnung und Auszahlung von Reisekosten, Kindergeld sowie der Beihilfe für diesen Personenkreis.

Das Bundesamt war bzw. seine Nachfolgebehörden sind direkt dem Bundesfinanzministerium unterstellt.

Finanzverwaltung der Bundesrepublik Deutschland

Gegenwärtige:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Bundesanstalt für Immobilienaufgaben | Bundesministerium der Finanzen | Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH | Bundeszentralamt für Steuern | Bundeszollverwaltung | Informationstechnikzentrum Bund | Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes

Historische:
Bundesamt für Finanzen | Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben | Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen | Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen | Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel | Bundesforstverwaltung | Bundesmonopolverwaltung für Branntwein | Bundesvermögensverwaltung | Bundeswertpapierverwaltung | Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung | Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik

Nicht mehr im Geschäftsbereich des BMF:
Bundesausgleichsamt | Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen