Grenzvertrag von Rapallo

Dieser Artikel behandelt den Vertrag zwischen Italien und dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen von 1920, der Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Russischen SFSR siehe Vertrag von Rapallo.
Bei der Vertragsunterschreibung: In der Bildmitte steht SHS-Außenminister Ante Trumbić, rechts sitzend Giovanni Giolitti, Ministerpräsident Italiens

Am 12. November 1920 einigte sich Italien im Grenzvertrag von Rapallo mit dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS-Staat, 1929 zu Königreich Jugoslawien umbenannt) über Grenzfragen.

Hintergrund und Ergebnisse

Hintergrund des Vertragsschlusses waren Entscheidungen im Vertrag von Saint-Germain von 1919. Dort wurde früheres Territorium von Österreich-Ungarn – Triest, Istrien, Zadar und Teile des Küstenlandes – Italien zugebilligt, der Großteil Dalmatiens hingegen dem neugeschaffenen SHS-Staat.

Wesentliches Ergebnis war, dass die Stadt Rijeka (ital. Fiume) einschließlich ihres Hinterlandes zum Unabhängigen Freistaat Fiume wurde. Zadar (ital. Zara), der Küstenstreifen und einige Inseln vor der dalmatinischen Küste, darunter die Insel Lastovo (ital. Lagosta), fielen an Italien. Dieses wiederum verzichtete auf seine Ambitionen bezüglich Stadt und Umgebung von Split.

  • Italien vor dem Grenzvertrag von Rapallo 1870
    Italien vor dem Grenzvertrag von Rapallo 1870
  • Italien nach dem Grenzvertrag von Rapallo 1919
    Italien nach dem Grenzvertrag von Rapallo 1919
  • Karte des italienischen Territoriums Zara/Zadar
    Karte des italienischen Territoriums Zara/Zadar

Literatur

  • Aleksandar Jakir: Dalmatien zwischen den Weltkriegen. Agrarische und urbane Lebenswelt und das Scheitern der jugoslawischen Integration (= Südosteuropäische Arbeiten 104). Oldenbourg, München 1999, ISBN 3-486-56447-1, S. 101 (Zugleich: Erlangen, Nürnberg, Univ., Diss., 1997).
  • Arnold Suppan: Jugoslawien und Österreich 1918–1938. Bilaterale Außenpolitik im europäischen Umfeld (= Veröffentlichungen des Österreichischen Ost-und-Südosteuropa-Instituts 14). Oldenbourg u. a., München u. a. 1996, ISBN 3-486-56166-9, S. 234.