Liste der Landtagswahlkreise in Hessen
Die Liste der Landtagswahlkreise in Hessen listet alle Wahlkreise zur Wahl des Hessischen Landtags auf.
Aktuell
Dem Hessischen Landtag gehören 110 Abgeordnete an. Hiervon werden 55 über Landeslisten und weitere 55 in Wahlkreisen gewählt. Der Wahlkreiskandidat mit relativer Mehrheit ist jeweils gewählt. Jeder Wahlkreiskandidat verfügt über einen Stellvertreter. Scheidet der direkt gewählte Kandidat aus, so folgt ihm sein Stellvertreter. Scheidet auch dieser aus, so rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber der Landesliste seiner Partei nach. Das Landtagswahlgesetz sieht Ausgleichsmandate vor, wenn Überhangmandate auftreten, um eine proportionale Sitzverteilung gemäß der Landesstimmen sicherzustellen.[1]
Die Wahlkreise sind in der Anlage zu § 7 des hessischen Landtagswahlgesetzes festgelegt[2]. Die Nummerierung erfolgt von Norden nach Süden.
2017 wurde ins Landtagswahlgesetz eine Bestimmung eingefügt, nach der die Zahl der deutschen Einwohner jedes Wahlkreises höchstens 25 Prozent vom Durchschnitt aller Wahlkreise abweichen darf.[3] Zugleich wurden 16 Wahlkreise neu abgegrenzt, um diese Bestimmung einzuhalten. Die Oppositionsfraktionen im Landtag kritisierten, dass Wahlkreise trotz der Änderungen mehr als 25 Prozent vom Durchschnitt abweichen könnten, da der Reform ein veralteter Bevölkerungsstand von 2015 zugrunde gelegen habe.[4] Im März 2018 wurde bekannt, dass der Wahlkreis Frankfurt am Main I eine Abweichung von mehr 25 Prozent nach unten aufweist. Die dortige Bevölkerung war von der Stadt Frankfurt falsch berechnet worden.[5] Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen entschied am 9. Mai 2018, dass der Wahlkreis 34 (Frankfurt am Main I) neu abgegrenzt werden muss. In der Folge schlug die Stadt Frankfurt vor, einen Teil des Stadtteils Schwanheim aus dem Wahlkreis 37 dem Wahlkreis 34 zuzuschlagen.[6] Der Landtag verabschiedete eine entsprechende Gesetzesänderung, die am 30. Juni 2018 in Kraft trat.[7]
Im April 2022 trat das dritte Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes in Kraft.[8]
Geschichte
Seit 1970 bestehen 55 Wahlkreise. Die heutige Wahlkreiseinteilung geht größtenteils auf eine Änderung des Landeswahlgesetzes durch Gesetz vom 18. September 1980 (GVBl. I S. 325) zurück, die am 1. Januar 1983 in Kraft getreten ist. 2005 wurde die Zahl der Wahlkreise in Wiesbaden um einen reduziert, im Wetteraukreis ein zusätzlicher Wahlkreis gebildet und der Zuschnitt der Wahlkreise in den Landkreisen Gießen und Kassel geändert.[9] Dennoch weichen die Größen der Wahlkreise um bis zu 33 % voneinander ab. Der hessische Staatsgerichtshof hat dies 2004 für rechtmäßig erklärt.[10][11]
Bis zur Landtagswahl 1987 hatten die Wähler nur eine Stimme, die zur Ermittlung sowohl des Wahlkreisergebnisses als auch des Landesergebnisses herangezogen wurde. Eine wesentliche Änderung des Wahlrechts erfolgte 1988 auf Druck der FDP mit der Einführung von Erst- und Zweitstimmen.
Liste der Wahlkreise zwischen 1950 und 1966
Zwischen der Landtagswahl 1950 und der Landtagswahl 1966 bestanden in Hessen 48 Wahlkreise. Diese Regelung wurde durch das hessische Landtagswahlgesetz vom 18. September 1950[12] eingeführt.
Liste der Wahlkreise bei der Landtagswahl 1946
Für die Landtagswahl in Hessen 1946 wurden 15 (wesentlich größere) Wahlkreise gebildet, innerhalb derer jeweils mehrere Kandidaten gewählt wurden[13].
Nr. | Gebiet | Nr. | Gebiet | |
---|---|---|---|---|
I | Darmstadt, Landkreis Darmstadt, Landkreis Groß-Gerau | II | Offenbach, Landkreis Offenbach, Landkreis Dieburg | |
III | Landkreis Bergstraße, Landkreis Erbach | IV | Gießen, Landkreis Gießen, Landkreis Alsfeld, Landkreis Lauterbach | |
V | Landkreis Büdingen, Landkreis Friedberg | VI | Kassel, Landkreis Kassel, Landkreis Hofgeismar | |
VII | Landkreis Fritzlar-Homberg, Landkreis Waldeck, Landkreis Wolfhagen | VIII | Landkreis Eschwege, Landkreis Melsungen, Landkreis Rotenburg (Fulda), Landkreis Witzenhausen | |
IX | Marburg, Landkreis Marburg, Landkreis Frankenberg, Landkreis Ziegenhain | X | Fulda, Landkreis Fulda, Landkreis Hersfeld, Landkreis Hünfeld | |
XI | Frankfurt am Main | XII | Hanau, Landkreis Hanau, Landkreis Gelnhausen, Landkreis Schlüchtern | |
XIII | Wiesbaden, Rheingaukreis, Untertaunuskreis | XIV | Main-Taunus-Kreis, Obertaunuskreis, Landkreis Limburg, Landkreis Usingen | |
XV | Landkreis Biedenkopf, Landkreis Dillenburg, Oberlahnkreis, Landkreis Wetzlar |
Weblinks
- Karte der Wahlkreiseinteilung für die Landtagswahlen 2008 bis 2013 (PDF-Datei; 2,50 MB)
- Karte der Wahlkreiseinteilung für die Landtagswahl 2018 (PDF-Datei; 3,02 MB)
Quellen
- ↑ § 10 Abs. 5 des hessischen Landtagswahlgesetzes
- ↑ Anlage zu § 7 des hessischen Landtagswahlgesetzes
- ↑ Gesetz vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 478)
- ↑ Frankfurter Rundschau, 17. Dezember 2017: Wahl 2018 mit neuen Wahlkreisen
- ↑ FAZ, 8. März 2018: Frankfurt liefert falsche Bevölkerungszahlen für Wahlkreisreform
- ↑ Wahlkreis 34 soll wachsen; in: FR vom 19. Mai 2018, Online
- ↑ Zweites Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes vom 25. Juni 2018 (GVBl. S. 290)
- ↑ Wahlkreise. Abgerufen am 27. Juli 2023.
- ↑ Art. 1 des ÄndG vom 15. Dezember 2005 (GVBl. I S. 839)
- ↑ Hans Herbert von Arnim: "Der Zuschnitt der hessischen Wahlkreise ist verfassungswidrig", Deutsches Verwaltungsblatt 2003, S. 553–564 (Memento vom 26. März 2006 im Internet Archive)
- ↑ Staatsgerichtshof Hessen (Memento vom 4. August 2007 im Internet Archive)
- ↑ GVBl. S. 171
- ↑ § 6 des Wahlgesetzes für den Landtag des Landes Hessen vom 14. Oktober 1946 (GVBl. S. 177)