Reservatrechte

Reservatrecht ist das vorbehaltene Sonderrecht, das in einem System einer kleinen Zahl Auserwählter zusteht, für die Masse der Mitglieder aber nicht gilt.

Darüber hinaus werden zwei verfassungsgeschichtliche Sonderregelungen in Deutschland als Reservatrechte bezeichnet:

  • Reservatrechte (Heiliges Römisches Reich) Reservatrechte des Kaisers im Hl. Römischen Reich
  • Reservatrechte (Deutsches Kaiserreich) Reservatrechte einiger Bundesstaaten im Kaiserreich von 1871
  • Reservatrechte der WRV in Bezug auf Artikel 170, 171 WRV
  • Die Sonderrechte Großbritanniens in Ägypten von 1922 bis 1936 (Siehe Deklaration der Unabhängigkeit Ägyptens)
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