Schlesisches Parlament

Dieser Artikel behandelt das Parlament der Autonomen Woiwodschaft Schlesien; zu anderen schlesischen Parlamenten siehe Schlesisches Parlament (Begriffsklärung).
Kattowitz, Schlesisches Parlament außen
Kattowitz, Schlesisches Parlament innen

Das Schlesische Parlament (Sejm Śląski) war ein legislatives Organ der Autonomen Woiwodschaft Schlesien mit dem Sitz in der Woiwodschaftshauptstadt Kattowitz. Es entstand nach dem Ersten Weltkrieg kraft des Gründungsstatuts der Woiwodschaft (Statut Organiczny Województwa Śląskiego) vom 15. Juli 1920[1], das Grundsätze der schlesischen Autonomie innerhalb Polen regelte. Das Schlesische Parlament seinerseits berief einen Woiwodschaftsrat und besaß Gesetzesgewalt innerhalb Schlesiens, wobei die Außenpolitik und Militärangelegenheiten seiner Kompetenz entzogen wurden und dem Warschauer Parlament unterlagen.

Wahlen

Die ersten Wahlen zum Schlesischen Parlament fanden im September 1922 statt, gewählt wurden 48 Delegierte (poseł). Gewählt wurde in drei Wahlkreisen:

  1. Teschen
  2. Kattowitz
  3. Königshütte

Der erste Marschall des Schlesischen Parlaments wurde Konstanty Wolny.

Wahlperiode Wahltermin Legislaturperiode Zahl Abgeordnete
I. Schlesischer Sejm 27. September 1922 10. Oktober 1922 bis 12. Februar 1922 48
II. Schlesischer Sejm 11. Mai 1930 26. Mai 1930 bis 26. September 1930 48
III. Schlesischer Sejm 23. November 1930 9. Dezember 1930 bis Mitte Juli 1935 48
IV. Schlesischer Sejm 8. September 1935 24. September 1935 bis Januar 1939 24

Deutsche Minderheit

In Schlesien bestand eine bedeutende deutsche Minderheit. Diese wurde von drei Parteien im Parlament vertreten:

KVP und DP traten auf einer gemeinsamen Wahlliste, dem Deutschen Wahlblock an. Die Abgeordneten aller drei Parteien bildeten bis 1926 eine gemeinsame Fraktion, den Deutschen Klub. Ab 1926 schieden die Sozialdemokraten aus und bildeten mit der PPS eine gemeinsame Fraktion.

Wahlperiode Prozent Wahlblock Prozent DSP Mandate Wahlblock Davon DP Davon KVP Mandate DSP
I. Wahlperiode 1922 21,6 % 6,7 % 12 6 6 2
II. Wahlperiode Mai 1930 30 % 4,2 % 15 5 10 1
III. Wahlperiode November 1930 13,4 %(*) 5,0 % 7 2 5 2

(*) Die Liste des Deutschen Wahlblocks im Wahlkreis 1 wurde bei diesen Wahlen gestrichen.

Wojewode und der Wojewodschaftsrat

Der Schlesische Sejm wählte einen Wojewoden als Leiter der Autonomen Woiwodschaft Schlesien und den aus 5 Personen bestehenden Wojewodschaftsrat. Einziger deutscher Vertreter im Wojewodschaftsrat war 1922 bis 1934 Leopold Michatz.

Gebäude

Während der deutschen Besetzung im Zweiten Weltkrieg und der Gründung des nationalsozialistischen Gaus Oberschlesien 1941 aus oberschlesischen und kleinpolnischen Gebieten wurde Kattowitz zur Gauhauptstadt und das Schlesische Parlament zum Gauhaus umfunktioniert.

Das Parlamentsgebäude wurde von 1925 bis 1929 teilweise aus Sandstein errichtet und war seinerzeit mit 634 Räumen und 161.474 m³ umbautem Raum das größte Gebäude in Polen. Erst im Jahr 1932 wurden alle Arbeiten abgeschlossen und auch das Innere ausgestattet. Der Kubus stellt ein Viereck mit Innenhof dar, an dessen Ecken ebensolche Bauteile angeschlossen sind.

Jetzt befindet sich im Parlamentsgebäude der Sitz des Marschalls der Woiwodschaft Schlesien.

Siehe auch

Literatur

  • Mads Ole Balling: Von Reval bis Bukarest – Statistisch-Biographisches Handbuch der Parlamentarier der deutschen Minderheiten in Ostmittel und Südosteuropa 1919–1945. 2. Auflage. Band 2. Kopenhagen 1991, ISBN 87-983829-5-0, S. 745 ff. 

Weblinks

Commons: Schlesisches Parlament – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Gesetz vom 15. Juli 1920, enthaltend das Organische Statut der Wojewodschaft Schlesien; angenommen vom verfassunggebenden Sejm am 15. Juli 1920 (Gesetzblatt der Republik Polen, Nr. 73 Pos. 497)@1@2Vorlage:Toter Link/www.verfassungen.eu (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.