Wachregiment

Als Wachregimenter bezeichnet man militärische Formationen, die zum Schutz von Regierungseinrichtungen, Personen sowie zu repräsentativen Zwecken wie Staatsempfängen oder Paraden eingesetzt werden.

In fast jedem Land der Welt gibt es derartige Einheiten, die jedoch ihrem Umfang nach häufig keine Regimenter sind, sondern nur aus Traditionsgründen diese Verbandsbezeichnung tragen. Das Wachbataillon beim Bundesministerium der Verteidigung hingegen wird trotz seiner Regimentsstärke (ca. 1.800 Soldaten) nur als „Bataillon“ bezeichnet.

Im Deutschen Reich gab es nacheinander folgende Wachtruppen- bzw. Regimenter:

  • Einzelne Kompanien der Regimenter des Gardekorps der Preußischen Armee in Berlin und Potsdam im täglichen Wechsel[1] und die Schloßgarde-Kompanie
  • Wachregiment Berlin, zusammengesetzt aus für je drei Monate turnusmäßig nach Berlin kommandierten Kompanien aller Infanterie-Regimenter der Reichswehr[2]
  • Infanterie-Regiment „Großdeutschland“ der Wehrmacht

In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bezeichnete man als Wachregimenter das:

In Großbritannien werden verschiedene Einheiten traditionell zu repräsentativen Auftritten eingesetzt:

In Frankreich nimmt die Garde républicaine diese Funktion wahr, in den Vereinigten Staaten von Amerika das 3rd Infantry Regiment.

Einzelnachweise

  1. Klaus-Rainer Woche: Vom Wecken bis zum Zapfenstreich. Die Geschichte der Garnison Berlin. Vowinckel, Berg am Starnberger See, Potsdam 1998, ISBN 3-921655-87-0, S. 97–99
  2. Hans Meier-Welcker (Begr.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden. 1648–1939. Bd. 3, Abschn. VI, Pawlak, Herrsching 1983, ISBN 3-88199-112-3, S. 320